Unsere Tarife für Anmietung von Transporter und Anhänger
Allegemeine Mietbedingungen
Die Bedingungen für die Vermietung / Anmietung von Fahrzeugen der MATTENBRIGADE
1. Geltungsbereich
Verträge werden nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung geschlossen. Maßgeblich für die Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers / Mieters haben keine Gültigkeit. Davon bleiben Individualvereinbarungen unberührt.
2. Vertragspartner
Der Vertrag kommt zwischen der MATTENBRIGADE.de (Berliner Tor 16, 16278 Angermünde (Steuer-Nr.: 062/253/02128 | St-ID: 66 053 874 125) nachstehend Vermieter oder Mattenbrigade genannt) und dem Kunden (nachfolgend Mieter genannt) zu Stande.
3. Pflichten des Mieters / berechtigten Fahrers
Der Mieter und berechtigte Fahrer verpflichten sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen bzw. gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
4. Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugmodell, Wartungsdienst, Verschleißreparaturen, Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Wird der Mietgegenstand gewerblich angemietet, so verstehen sich die Mietpreise als Nettopreise, mit entsprechendem MwSt.-Ausweis.
5. Berechnung
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur, zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe, wird ein Folgetagesgrundpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
6. Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahmeverzug
Mattenbrigade liefert gegen Vorkasse und ist nicht zur Vorleistung verpflichtet. Wenn Mattenbrigade gegen Rechnung liefert, tritt Verzug mit der Folge der Entrichtung von Verzugszinsen spätestens 14 Tage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Für den Fall des Verzugs berechnet Mattenbrigade Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, bei Unternehmern 8 Prozentpunkten über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht berührt. Bei Verzug ist Mattenbrigade, die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gewertet werden darf, und die Ware zurückzuhalten, bis Zahlung erfolgt. Die Zahlung hat bar im Ladengeschäft oder per Überweisung auf das Geschäftskonto per Rechnung zu erfolgen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Die Haftung bei Verlust wird ausgeschlossen. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Versendung der Ware nach Zahlungseingang. Im Falle eventuell erfolgter Rücksendungen wird Ihr Auftrag entsprechend geändert bzw. storniert. Nach der Bestätigung des schriftlichen oder mündlichen Auftrag / Reservierung durch den Vermieter, ist der Mieter verpflichtet, den Gesamtmietpreis, bzw. bei Vereinbarung eine Anzahlung, innerhalb 14 Tage, zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der voraussichtliche Gesamtmietpreis sofort fällig. Für jede Mahnung, Stornierung oder Umbuchung wird eine Gebühr von 5,- Euro erhoben. Sie sind berechtigt, uns einen durch die Stornierung entstehenden geringen Schaden oder den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen. Wird bei Verzug des Mieters ein Inkassobüro beauftragt, hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
7. Geschenkgutscheine
Gutscheine sind nicht Personen gebunden und sind nicht rückzahlbar. Bei Verlust oder Diebstahl können Gutscheine nicht zurückerstattet werden. Sie entsprechen der gesetzlichen Mindestgültigkeit. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Erwerb des Gutscheins und der Buchung mehr als sechs Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Einlösung des Gutscheines die Buchungspreise beim Vermieter so ist dieser berechtigt, die Preissteigerung dem Mieter bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
8. Kaution
Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Kaution zu verlangen, diese ist bei Anmietung, vor Übergabe des Mietgegenstandes zu hinterlegen und wird auf dem Mietvertrag bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückerstattet bzw. mit Forderungen des Vermieters, bspw. bzgl. Kilometerabrechnung, verrechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kaution bis zur vollständigen Schadensregulierung einbehalten und mit der Schadensrechnung verrechnet.
9. Reservierung und Rücktritt
Sie können einen Mietgegenstand persönlich, schriftlich, telefonisch oder per e-Mail buchen. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der Reservierungsemail, schriftlichen oder mündlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter, vor dem ersten Miettag, sind folgende Stornogebühren in Prozent zu entrichten: 0% bis 7 Tage | 25% von 7 bis 3 Tage | 50% von 3 bis 2 Tage | 75% am Vortag | 100% am Miettag und bei nicht Abholung. Das Fahrzeug ist spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übernahmezeitpunkt zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Sollte ein vorbestelltes Fahrzeug infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter, zum vereinbarten Vertragstermin nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter und berechtigte Fahrer hieraus gegenüber dem Vermieter, keinerlei Rechte insbesondere keinen Ersatz für den entgangenen Urlaub oder sonstige Schäden geltend machen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung, ebenso verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, bleibt der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis bestehen.
10. Übergabe und Rückgabe
Bei Fahrzeugübergabe wird der Zustand des Fahrzeugs im Mietvertrag festgehalten und durch die vorbehaltlose Gegenzeichnung des Mieters anerkannt. Die Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge, erfolgt zu der im Mietvertrag angegebenen Zeit. Die Fahrzeuge werden besenrein und vollgetankt übergeben, und sind in besenreinem und vollgetanktem Zustand zurückzugeben. Das Tanken ist mittels einer Quittung zu belegen. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser 20,- € Reinigungskostenpauschale zu zahlen. Sollten zu entsorgende Gegenstände auf dem Fahrzeug hinterlassen werden, werden diese zu Kosten des Mieters entsorgt, sowie verdeckte Schäden am Fahrzeug können innerhalb von 7 Tagen nachberechnet werden.
11.Voraussetzungen für den Mieter und berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 19 Jahre betragen. Ferner muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes und Führerscheins sein, die entsprechende Fahrerlaubnis und Klasse wird vorausgesetzt, sowie 1 Jahr Fahrpraxis. Gewerbliche Mieter benötigen bei Anmietung des Transporters, in Verbindung mit einem Anhänger, eine gültige Fahrer- und/oder Unternehmerkarte.
12. Verbotene Nutzungen
Dem Mieter / berechtigten Fahrer ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a. zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
b. zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen,
c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
d. zur Weitervermietung und Verleihung.
Eine verbotene Nutzung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann weitere rechtliche Schritte zur Folge haben. Bei unerlaubter Weitervermietung an Dritte wird der Vermieter dem Mieter in jedem Fall eine Vertragsstrafe von 300,- € in Rechnung stellen.
13. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für Schäden haftet. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewendeten Kosten. Glas und Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Reparaturen die notwendig werden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, müssen vom Mieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. deren Beseitigung in Auftrag gegeben werden, Punkt 13 Satz 1 gilt entsprechend. Die Kosten der Rückführung des Fahrzeuges bei einem technischen Defekt hat der Mieter zu tragen, wenn der Defekt auf unsachgemäße Handhabung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Kosten für die Rückführung der Insassen trägt der Mieter generell.
14. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat die Pflicht, nach einem Unfall jeglicher Art, sofort den Vermieter zu verständigen. Eine Verständigung der Polizei hat zu erfolgen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 200,- € übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand, Diebstahl und Wildschäden sind vom Mieter, dem Vermieter und bei einem Schadenbetrag über 50,- € auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat den Vermieter, selbst bei geringfügigem Schaden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Für jeden vom Mieter verschuldeten Schaden erhebt Mattenbrigade eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 40 €.
15. Haftung und Rechte des Mieters
Der Mieter und der berechtigte Fahrer sind berechtigt, das gemietete Fahrzeug in verkehrsüblicher Weise zu benutzen. Des Weiteren sind insbesondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten wie Sonntags- und Feiertagsfahrverbote, bei Fahrzeugen und Gespannen über 3.500Kg. Der Mieter haftet für von ihm selbst, oder vom berechtigten Fahrer verursachte Schäden für Reparaturkosten, jedoch nur in Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er oder der berechtigte Fahrer, den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder durch sonstige Rauschmittel verursachte Fahruntauglichkeit entstanden ist. Hat der Mieter oder der berechtigte Fahrer Unfallflucht begangen, oder seine Pflichten gemäß (Ziffer 14) dieser Bedingungen verletzt, so haften Mieter und berechtigter Fahrer als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für Schadensnebenkosten (Sachverständiger-, Abschlepp-, Mietausfallkosten, Wertminderung und Kosten für Fahrer, Beifahrer und Gepäck). Die Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden: a. die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 11), b. zu verbotenem Zweck (Ziffer 12), c. durch das Ladegut (Falschbeladung z.B. Bagger auf einem Autotransporter), d. durch unsachgemäße Behandlung, e. durch Überschreitung des max. zulässigen Gewichtes (Zuladung, Gesamtgewicht etc.), f. durch nicht entfernten Schnee oder Eis, g. durch Falschbenutzung des Mietzubehörs entstanden sind. Unter dem Verzicht auf den Nachweis der Vermietmöglichkeit haftet der Mieter, dem Vermieter während der Reparatur des Fahrzeugs in Höhe der Tagesmiete für den täglichen Mietausfall. Bis zur Rückgabe, auch bei Verspätung, haftet der Mieter für den Mietartikel und Schäden die durch den Mietartikel entstanden sind, bis zur schriftlichen Bestätigung des tatsächlichen Rückgabezeitpunkts auf dem Mietvertrag. Der Mieter haftet bei unbestätigter Rücknahme aber nur bis zum Abholzeitpunkt der Folgevermietungen.
16. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Darüber hinaus, haftet er nur soweit, wie der Schaden durch die Kraftfahrzeughaftpflicht abgedeckt ist. Sollte der Vermieter eine Kaskoversicherung nicht oder nicht ausreichend abgeschlossen oder bezahlt haben, haftet er nach der Höhe der Selbstbeteiligung des Mieters, selber. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter im Fahrzeug zurück lässt.
Mieter-, Kunden-, und sonstige Fahrzeuge die auf dem Gelände der Mattenbrigade parken, haben keinen Versicherungs- und/oder Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter.
17. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:
a. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 50 Mio. € Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. € und ist auf Europa und eine Jahressumme von 10Mio. EUR beschränkt.
b. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr.
c. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich weiterhin auf die Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang (Brand/ Diebstahl).
d. Die Selbstbeteiligung die der Mieter zu tragen hat, beträgt bei der Teilkaskoversicherung 750,- € je Schadensfall. Ist der Mietgegenstand vollkaskoversichert, so beträgt die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden 1000€ je Schadensfall.
e. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat sowie bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Buchung / Reservierung über Internet
18. Zustande kommen des Vertrages
Verträge können nur in deutscher Sprache geschlossen werden. Auf unserer Webseite „www.mattenbriga.de“ können Sie einen oder mehrere Mietgegenstände reservieren.
Diese Reservierung wird Ihnen durch uns bestätigt, unter Benennung des Mietgegenstandes, Mietdauer, Mietbeginn und –ende sowie die anfallenden Kosten, ggf. Kaution.
Ist der gewünschte Mietgegenstand zum reservierten Zeitraum bereits anderweitig vermietet oder im Einsatz, so wird der nächst mögliche Anmietzeitraum benannt.
Diese Bestätigung ist durch den Mieter zur Kenntnis zu nehmen und unterzeichnet an den Vermieter zurück zu senden, erst dadurch kommt ein Vertrag zustande. Erfolgt dies nicht, wird kein Vertrag geschlossen. Die Angaben in elektronischen Medien (insbesondere auf der Website) stellen keine Angebote, sondern lediglich Produkt- und Preisinformationen dar.
19. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
MATTENBRIGADE.de, Inhaber Robert Nitschmann, Berliner Tor 16, D-16278 Angermünde | E-Mail: info(at)mattenbrigade.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogenen Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nuten (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
20. Datenschutz
Alle personenbezogenen und auftragsbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Mattenbrigade nutzt und speichert die Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung ihrer Bestellung und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Daten werden anschließend gelöscht. Zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen und Bankeinzüge werden Ihre Zahlungsdaten an die Kreditkartengesellschaft bzw. die Bank weitergeleitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sie können Ihre gespeicherten Daten abfragen, ändern oder löschen lassen. Sie können Ihre Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit widerrufen.
21. Liefervorbehalt
Generell erfolgt eine Lieferung, bspw. von Gutscheinen, ausschließlich gegen Vorkasse.
Anlieferungen des Mietgegenstandes ist möglich, mit Kosten verbunden und bedarf der vorherigen Absprache.
22. Versandkosten
Angerm. Matten liefert Gutscheine deutschlandweit zu den Gebühren der Deutschen Post.
Versandkosten ins Ausland müssen erfragt werden.
23. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich Mattenbrigade das Eigentum an der gelieferten Ware/Sache (bspw. Gutscheine) vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Generell gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
25. weitere allgemeine Bestimmungen
a. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist deutsches Recht anzuwenden.
b. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten
Fahrers möglich.
c. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
d. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.
25. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache und anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schwedt/Oder, sofern der Besteller nicht Verbraucher ist. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.
27. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Es gelten immer die aktuellen Vermiet- & Geschäftsbedingungen der MATTENBRIGADE.de
Stand Januar 2026
gez. Robert Nitschmann
(Inhaber)
